AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Marken

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Beate König, Sales Coaching, Bürkleinstraße 9, 80538 München (nachfolgend einheitlich „Beate König“) und ihren Kunden über die in diesen AGB beschriebenen Leistungen.
  2. Beate König bietet Leistungen insbesondere unter folgenden Bezeichnungen und Marken an: BKSC – Beate König Sales Coaching, BKFWW – Beate König FinanzWissensWerkstatt und Die Königsklasse – Beate König KönigsKlasse. Diese Bezeichnungen stehen für unterschiedliche Leistungsformate desselben Anbieters. Soweit diese AGB von „Beate König“ sprechen, sind damit der vorgenannte Vertragspartner und die unter diesen Marken angebotenen Leistungen gemeint.
  3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit für einzelne Regelungen nichts Abweichendes bestimmt ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Beate König ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden werden von Beate König nicht anerkannt. Eine Anerkennung der AGB des Kunden bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Beate König. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Beate König in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

 

§ 2 Leistungsbereiche und Leistungsgegenstand

  1. Beate König erbringt individuelle Beratungs-, Coaching-, Analyse-, Bildungs- und Begleitungsleistungen. Art und Umfang der konkreten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
  2. Die Leistungen umfassen insbesondere zwei Bereiche:
    • BKSC – Vertriebsberatung und Vertriebsbegleitung: individuelle Beratung, Coaching und Sparring zur Entwicklung der eigenen Vertriebsaktivität, Vertriebsstrategie, Kundenkommunikation, Gesprächsführung, Vertriebsorganisation und vertrieblichen Entscheidungskompetenz.
    • BKFWW/BKKK – Finanzbildung und Begleitung im Rahmen der FinanzWissensWerkstatt, Finanzklarheits-Analyse, KönigsKlasse, individuelle Begleitung und Sparring. Ziel ist, finanzielle Zusammenhänge verständlich zu machen, Situationen und Lösungen in Bezug auf eventuelle und Ziele zu strukturieren und die finanzielle Entscheidungskompetenz zu stärken.
  3. Alle Leistungen können persönlich, telefonisch, online oder in einer vereinbarten Kombination erbracht werden. Ein bestimmter wirtschaftlicher, vertrieblicher, finanzieller oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
  4.  Im Rahmen der Leistung anfallende Aufwendungen Dritter, insbesondere für Räumlichkeiten, Marketingservice oder -materialien, sind durch den Kunden zusätzlich zu tragen und werden durch BKSC gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Reisekosten und Spesen, welche im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden dem Kunden nur weiterberechnet, sofern dies gesondert vereinbart ist.

§ 3 Grundsätze der Finanzbildungs- und Begleitleistungen

  1. Die Leistungen von BKFWW und BKKK dienen der Wissensvermittlung, Orientierung, Strukturierung und individuellen Begleitung. Der Kunde soll in die Lage versetzt werden, finanzielle Zusammenhänge besser zu verstehen, eigene Ziele zu erkennen und Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen.
  2. Beate König vermittelt keine Finanzanlagen oder Finanzprodukte, nimmt keine Kauf- oder Verkaufsaufträge entgegen und führt keine Transaktionen für Kunden aus.
  3. Beate König erhält für die Vermittlung oder den Abschluss von Finanzprodukten keine Provisionen, Vertriebsvergütungen oder sonstigen produktbezogenen Zuwendungen von Produktanbietern, Emittenten, Banken, Versicherungen oder sonstigen Dritten.
  4. Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit Anlageklassen, Vermögensstrukturen, Vorsorgelösungen, Finanzprodukte oder konkrete Finanzinstrumente betrachtet werden, erfolgt dies zur Wissensvermittlung, Analyse, Einordnung und Entwicklung der eigenen Entscheidungskompetenz des Kunden. Die Entscheidung über Erwerb, Halten, Veräußerung oder sonstige Dispositionen trifft der Kunde selbst.
  5. Die Leistungen ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit eine rechtliche, steuerliche oder sonstige fachlich gesondert zu beurteilende Frage entscheidungserheblich ist, bleibt deren Prüfung durch entsprechend befugte Fachleute Sache des Kunden.

§ 4 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, Gegenzeichnung einer Vereinbarung, bestätigte Online-Buchung, Zahlung einer ausdrücklich als vertragsbegründend bezeichneten Rechnung oder durch einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Leistung zustande.
  2. Darstellungen von Leistungen auf der Website sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, noch kein verbindliches Vertragsangebot. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot.
  3. Bei Verbraucherverträgen bleiben gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte unberührt.

§ 5 Mitwirkung, Freiwilligkeit von Angaben und Eigenverantwortung 

  1. Der Kunde entscheidet selbst, welche persönlichen, beruflichen, unternehmerischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Informationen er Beate König zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung erfolgt freiwillig.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm für die Zusammenarbeit bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen richtig und hinreichend vollständig sind. Fehlende oder unzutreffende Informationen können die Aussagekraft einer Analyse oder die Qualität der Begleitung einschränken.
  3. Der Kunde bleibt für seine Entscheidungen und deren Umsetzung verantwortlich. Beate König unterstützt den vereinbarten Beratungs-, Bildungs- oder Begleitungsprozess, schuldet jedoch weder eine bestimmte Entscheidung des Kunden noch einen bestimmten Erfolg.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beate König behandelt Informationen, die im Rahmen der individuellen Zusammenarbeit bekannt werden und ihrer Natur nach vertraulich sind oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
  2. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere, soweit sie für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der vom Kunden gewünschten Leistung erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
  3. Eine Weitergabe personenbezogener oder vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht, der Kunde eingewilligt hat oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt. Von Beate König eingesetzte Dienstleister werden, soweit erforderlich, datenschutz- und vertraulichkeitsgerecht eingebunden.
  4. Die freiwillige Bereitstellung von Informationen bedeutet nicht, dass der Kunde auf Datenschutz- oder Vertraulichkeitsrechte verzichtet.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchung oder der individuellen Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt; gegenüber Unternehmern können Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Online-Buchungen kann Vorauszahlung vereinbart werden.
  3. Zusätzliche Auslagen, Reise- oder Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies vorab vereinbart wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Termine, Leistungsänderungen und Verhinderung

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Regelungen zu Umbuchung, Absage oder Ausfall ergeben sich vorrangig aus der jeweiligen Buchung, Leistungsbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.
  2. Kann Beate König einen Termin aus wichtigem Grund nicht durchführen, wird ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  3. Bei technischen Störungen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Beate König kann die Leistung verschoben oder in einer gleichwertigen Form erbracht werden, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit und Beendigung richten sich nach der jeweils vereinbarten Leistung. Einzelleistungen und zeitlich festgelegte Programme enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
  2. Eine als monatlich kündbar angebotene persönliche Begleitung kann von beiden Parteien in Textform mit Wirkung zum Ende des jeweiligen monatlichen Leistungszeitraums gekündigt werden, soweit im Angebot keine für den Kunden günstigere Regelung vorgesehen ist.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine einfachere Form vorgesehen ist. Gesetzlich vorgeschriebene elektronische Kündigungs- oder Widerrufsmöglichkeiten bleiben unberührt.

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Von Beate König bereitgestellte Unterlagen, Präsentationen, Analysen, Modelle, Konzepte, Texte, Grafiken, Videos und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Der Kunde erhält, soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene private oder eigene betriebliche Zwecke. Eine Veröffentlichung, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung zu Vertriebszwecken oder Bearbeitung zur Weiterverwertung bedarf der vorherigen Zustimmung von Beate König.
  3. Eigene Unterlagen und Daten des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Referenzen

Eine namentliche Nennung des Kunden, die Verwendung von Firmenlogos, Zitaten, Fotos, Videos, Fallbeispielen oder sonstigen identifizierenden Angaben zu Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Zustimmung des Kunden. Eine solche Zustimmung ist nicht Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistungen.

§ 12 Haftung

  1. Beate König haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Beate König übernimmt keine Gewähr für wirtschaftliche, vertriebliche, finanzielle, steuerliche oder sonstige Ergebnisse, die von Entscheidungen, Handlungen, Marktbedingungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Beate König abhängen.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Einzelheiten ergeben sich aus der bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.
  2. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Beate König vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, gelten für einen Widerruf nach Leistungsbeginn die gesetzlichen Regelungen, insbesondere zu einem etwaigen Wertersatz und zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
  3. Soweit für einen über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Fernabsatzvertrag gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen ist, bleibt diese Möglichkeit neben den sonstigen gesetzlichen Formen des Widerrufs bestehen.

§ 14 Verbraucherstreitbeilegung

Beate König ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.

Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) ist seit dem 20. Juli 2025 eingestellt und daher nicht mehr Bestandteil dieser AGB.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben unabhängig davon Vorrang.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser AGB oder eine das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien konkretisierenden Vereinbarung aus anderen Gründen als den §§ 305-310 BGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder später werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, soweit nicht unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelung die Vertrags-durchführung für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellt.

Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertrags-bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Das gleiche gilt für eine Vertragslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was diese Parteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

80538 München, im September 2026